SOLARSPITZENGESETZ

Neue Regeln für Photovoltaikanlagen ab 2025

Die Nutzung von Solarenergie boomt, doch mit dem steigenden Anteil von Photovoltaikanlagen wächst auch der Bedarf an intelligenter Netzsteuerung. Um Überlastungen zu vermeiden und erneuerbare Energien besser in den Strommarkt zu integrieren, tritt im März 2025 das neue Solarspitzengesetz in Kraft. Dieses Gesetz bringt entscheidende Änderungen für Betreiber von PV-Anlagen mit sich – sowohl Herausforderungen als auch neue Chancen.

Warum gibt es das Solarspitzengesetz?

Mit fast 15 % Anteil an der Nettostromerzeugung war Solarenergie 2024 ein bedeutender Faktor in Deutschland. Besonders an sonnigen Tagen wird jedoch mehr Strom produziert, als verbraucht wird, was die Netze stark belastet. Ziel des Gesetzes ist es, diese Überlastungen durch eine präzisere Steuerung der Einspeisung zu reduzieren und Anreize für eine effizientere Nutzung erneuerbarer Energien zu schaffen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Zukünftig erhalten neue PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr, wenn der Strompreis an der Börse ins Negative fällt. Bislang erhielten Anlagenbetreiber unabhängig vom Marktpreis eine feste Vergütung. Diese Änderung soll Überproduktionen vermeiden und den Eigenverbrauch sowie die flexible Nutzung von Stromspeichern fördern.
Wer sich freiwillig dazu entscheidet, diese Regelung auch für bestehende Anlagen zu übernehmen, profitiert von einer Erhöhung der Vergütung um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Intelligente Messsysteme und Steuerbox werden Pflicht

Alle neuen PV-Anlagen mit einer Leistung ab 7 kWp müssen künftig mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgestattet werden. Diese Technologie ermöglicht eine gezielte Steuerung der Einspeisung durch Netzbetreiber. Anlagen ohne diese Technik dürfen bis zur Installation nur maximal 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen.
Damit Netzbetreiber den von Solaranlagen eingespeisten Strom besser an den aktuellen Bedarf anpassen können, müssen neue Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 Kilowatt-Peak (kWp) mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgestattet sein. Diese Technik ermöglicht es, die Einspeisung zu reduzieren, falls das Stromnetz überlastet ist. Der Einbau dieser Geräte wird von den jeweiligen Messstellenbetreibern übernommen. Das kann der grundzuständige Messstellenbetreiber, in der Regel der zuständige Verteilnetzbetreiber, sein oder von einem wettbewerblichen Anbieter übernommen werden. Falls eine neue Solaranlage ohne diese smarte Technik in Betrieb geht – etwa wegen Verzögerungen beim zuständigen Netzbetreiber oder weil sie aufgrund einer Leistung von weniger als 7 kWp nicht verpflichtend ist – wird die Einspeisung automatisch auf 60 % der maximalen Leistung begrenzt. Diese Begrenzung bleibt bestehen, bis die vorgeschriebene Technik nachgerüstet wurde. Eine ähnliche Regelung galt bis 2023 mit der sogenannten 70%-Regelung, die für Neuanlagen und bestimmte Bestandsanlagen zwischenzeitlich jedoch abgeschafft war.

Flexiblere Nutzung von Batteriespeichern

Stromspeicher werden künftig stärker in den Strommarkt integriert. Davon profitieren vor allem Solaranlagenbetreiber, deren PV-Anlage über einen Stromspeicher verfügt. Künftig darf der Speicher sowohl für die Speicherung selbst erzeugten Solarstroms als auch für Strom aus dem Netz genutzt werden. Damit wird es zulässig, dass der Speicher im Zusammenhang mit der Nutzung dynamischer Stromtarife in Zeiten niedriger Strompreise geladen wird und der günstige Strom dann verbraucht wird, wenn der Strom wieder teurer ist und die Produktion eigenen Solarstroms z.B. aufgrund schlechten Wetters nicht ausreicht.
Diese Regelungen gelten auch für bidirektionale Ladesysteme, sodass Elektrofahrzeuge überschüssigen Solarstrom speichern und bei Bedarf wieder abgeben können.

Vereinfachung der Direktvermarktung

Wer seinen Solarstrom aus Anlagen bis 100 kWp direkt an der Börse verkaufen möchte, profitiert künftig von weniger Bürokratie. In diesem Modell erhält der Betreiber anstatt einer festen Einspeisevergütung einen schwankenden Marktpreis. Eine Vergütung in Höhe der Einspeisevergütung ist aber immer garantiert, denn wenn zu niedrigeren Börsenpreisen eingespeist wird, erhält der Betreiber entsprechende Ausgleichszahlungen. Darüber hinaus darf auch gespeicherter Netzstrom einbezogen werden, was künftig neue Erlösmodelle ermöglichen wird, etwa das Speichern von günstigem Netzstrom für eine spätere, gewinnbringende Einspeisung.

WER IST BETROFFEN?

Die neuen Regelungen gelten für alle PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden. Kleine Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung bis 800 Watt und einer Modulleistung von maximal 2 kWp sind von den meisten Anforderungen ausgenommen. Bestehende Anlagen können freiwillig auf das neue Modell umsteigen und erhalten dafür eine höhere Einspeisevergütung.

EMPFEHLUNGEN FÜR BETREIBER

Wer von den neuen Regelungen profitieren möchte, sollte folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

  • GROßER BATTERIESPEICHER:
    Ein größerer Speicher ermöglicht es, Strom in Zeiten negativer Börsenpreise zu speichern und später wirtschaftlich zu nutzen.

  • INTELLIGENTES ENERGIEMANAGEMENT:
    Ein System, das Verbrauch, Speicherung und Einspeisung optimal steuert, kann finanzielle Verluste minimieren und die Rentabilität der Anlage erhöhen.

  • DYNAMISCHER STROMTARIF:
    Eine ideale Nutzung größerer Batteriespeicher und deren intelligenter Steuerung ist die Nutzung eines dynamischen Stromtarifs in Verbindung mit einem intelligenten Messsystem, um auf die Chancen des neuen Marktes reagieren zu können.

FAZIT

Das Solarspitzengesetz bringt weitreichende Änderungen für neue PV-Anlagen, insbesondere durch den Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen und die Pflicht zur Nutzung intelligenter Steuertechnik. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten durch flexiblere Batteriespeicherlösungen und eine einfachere Direktvermarktung. Wer frühzeitig auf diese Neuerungen reagiert, kann seine Solaranlage optimal nutzen und wirtschaftlich profitieren.

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